kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Deutschland
Grundwort
Deutschland
Fachbebiet
Geographie -> Europa -> Mitteleuropa/Alpenländer
Trennung:
Deu|tsc|hl|and
Inhalt
fehlt
Status:
Beziehung
Worttyp
fehlt
Bundesrepublik Deutschland
Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
" Dummheit ist immer Natur , Klugheit ein Kunstprodukt . " - Aus Deutschland
BGB ) für die Bundesrepublik Deutschland
BGB 557b. 1 Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren , dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird ( Indexmiete ) .
BGB 558d. 2 Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen . Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden . Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen .