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Fachwort
DeutschBeschädigte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Beschädigte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 122. 2 Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein , wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte ( kennen musste ) .