| Fachwort | 
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  | Deutsch | Bedingungen   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Be|ding|un|gen  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Die Bedingungen für den Eintritt ins Heiligtum   | 
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 | Kte 1471 Die Lehre über die Ablässe und deren Anwendung in der Kirche hängen eng mit den Wirkungen des Bußsakramentes zusammen . Was ist der Ablaß ? Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden , die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind . Ihn erlangt der Christgläubige , der recht bereitet ist , unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche , die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet . Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß , je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht . Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden ( Paul VI. , Ap . Konst . Indulgentiarum doctrina normæ 1-3 ) .   | 
 | Kte 1857 Damit eine Tat eine Todsünde ist , müssen gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt sein : Eine Todsünde ist jene Sünde , die eine schwerwiegende Materie zum Gegenstand hat und die dazu mit vollem Bewußtsein und bedachter Zustimmung begangen wird ( RP 17 ) .   | 
 | Kte 1906 Das Gemeinwohl ist die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens , die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ermöglichen , die eigene Vollendung voller und leichter zu erreichen ( GS 26,1 ) [ Vgl . GS 74,1 ] . Das Gemeinwohl betrifft das Leben aller . Von einem jeden verlangt es Klugheit , besonders von denen , die mit der Ausübung der Autorität betraut sind . Es beruht auf drei wesentlichen Elementen :   | 
 | Kte 1924 Das Gemeinwohl ist die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens die sowohl den Gruppen als auch den einzelnen Gliedern ermöglichen die eigene Vollendung voller und leichter zu erreichen ( GS 26 , 1 ) .   | 
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