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Fachwort
DeutschAufspaltung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Aufspaltung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 87e. 5 Gesetze auf Grund der Absätze 1 bis 4 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates . Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen ferner Gesetze , die die Auflösung , die Verschmelzung und die Aufspaltung von Eisenbahnunternehmen des Bundes , die Übertragung von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes an Dritte sowie die Stillegung von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes regeln oder Auswirkungen auf den Schienenpersonennahverkehr haben .