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Fachwort
DeutschAnfechtende Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Anfechtende
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1600. 2 Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr . 2 setzt voraus , dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr . 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist .