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Fachwort
DeutschAltersstufe Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Al|te|rsst|ufe
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
6715
Egenhofen
BGB 1612a. 1 Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil , mit dem es nicht in einem Haushalt lebt , den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen . Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes ( Kinderfreibetrag ) nach § 32 Abs . 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes . Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes 1. für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs ( erste Altersstufe ) 87 Prozent , 2. für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs ( zweite Altersstufe ) 100 Prozent und 3. für die Zeit vom 13. Lebensjahr an ( dritte Altersstufe ) 117 Prozent eines Zwölftels des doppelten Kinderfreibetrags .
BGB 1612a. 3 Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend , in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet .
Kte 518 Das ganze Leben Christi ist ein Mysterium der erneuten Zusammenfassung von allem unter ein Haupt . Alles , was Jesus getan , gesagt und gelitten hat , war dazu bestimmt , den gefallenen Menschen wieder in seine ursprüngliche Berufung zu versetzen : Indem er durch die Inkarnation Mensch wurde , faßte er die lange Entwicklung der Menschen in sich zusammen und gab uns in dieser Zusammenfassung das Heil , damit wir unser Sein nach dem Bilde und Gleichnis Gottes , das wir in Adam verloren hatten , in Christus Jesus wiedererlangen würden ( Irenäus , hær . 3,18,1 ) . Deshalb durchlief Christus auch jede Altersstufe , um für alle die Gemeinschaft mit Gott wiederherzustellen ( hær . 3,18,7 ) [ Vgl . hær . 2,22,4. ] .