| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Abschnitten | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Ab|schnit|ten | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Neh 8,8 Man las aus dem Buch , dem Gesetz Gottes , in Abschnitten vor und gab dazu Erklärungen , sodass die Leute das Vorgelesene verstehen konnten . | 
|  | GG 115c. 3 Soweit es zur Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriffs erforderlich ist , kann für den Verteidigungsfall durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates die Verwaltung und das Finanzwesen des Bundes und der Länder abweichend von den Abschnitten VIII , VIIIa und X geregelt werden , wobei die Lebensfähigkeit der Länder , Gemeinden und Gemeindeverbände , insbesondere auch in finanzieller Hinsicht , zu wahren ist . | 
|  | GG 115k. 3 Gesetze , die von den Artikeln 91a , 91b , 104a , 106 und 107 abweichende Regelungen enthalten , gelten längstens bis zum Ende des zweiten Rechnungsjahres , das auf die Beendigung des Verteidigungsfalles folgt . Sie können nach Beendigung des Verteidigungsfalles durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden , um zu der Regelung gemäß den Abschnitten VIIIa und X überzuleiten . | 
|  | GG 143. 2 Abweichungen von den Abschnitten II , VIII , VIIIa , IX , X und XI sind längstens bis zum 31. Dezember 1995 zulässig . | 
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