| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | versklaven | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | ver|skla|ven | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 2148 Gotteslästerung ist ein direkter Verstoß gegen das zweite Gebot . Sie besteht darin , daß man - innerlich oder äußerlich - gegen Gott Worte des Hasses , des Vorwurfs , der Herausforderung äußert , schlecht über Gott redet , es in Worten an Ehrfurcht vor ihm fehlen läßt und den Namen Gottes mißbraucht . Der hl . Jakobus tadelt jene , die den hohen Namen [ Jesu ] lästern , der über euch ausgerufen worden ist ( Jak 2,7 ) . Das Verbot der Gotteslästerung erstreckt sich auch auf Worte gegen die Kirche Christi , die Heiligen oder heilige Dinge . Gotteslästerlich ist es auch , den Namen Gottes zu mißbrauchen , um verbrecherische Handlungen zu decken , Völker zu versklaven , Menschen zu foltern oder zu töten . Der Mißbrauch des Namens Gottes zum Begehen eines Verbrechens führt zur Verabscheuung der Religion . Gotteslästerung widerspricht der Ehrfurcht , die man Gott und seinem heiligen Namen schuldet . Sie ist in sich eine schwere Sünde [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1369 ] . | 
|  | Kte 2413 Glücksspiele ( wie Kartenspiele ) oder Wetten verstoßen an und für sich nicht gegen die Gerechtigkeit . Sie werden jedoch dann sittlich unzulässig , wenn sie jemand um das bringen , was er zu seinem und anderer Menschen Lebensunterhalt braucht . Die Spielleidenschaft droht den Spieler zu versklaven . Eine ungerechte Wette abzuschließen oder beim Spiel zu betrügen ist schwerwiegend , außer wenn der zugefügte | 
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