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Fachwort
Deutschvermachten Grundwort vermachen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: vermac|hten
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Gedanken Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
BGB 2153. 1 Der Erblasser kann mehrere mit einem Vermächtnis in der Weise bedenken , dass der Beschwerte oder ein Dritter zu bestimmen hat , was jeder von dem vermachten Gegenstand erhalten soll . Die Bestimmung erfolgt nach § 2151 Abs . 2.
BGB 2165. 2 Ruht auf einem vermachten Grundstück eine Hypothek , Grundschuld oder Rentenschuld , die dem Erblasser selbst zusteht , so ist aus den Umständen zu entnehmen , ob die Hypothek , Grundschuld oder Rentenschuld als mitvermacht zu gelten hat .
BGB 2167 Sind neben dem vermachten Grundstück andere zur Erbschaft gehörende Grundstücke mit der Hypothek belastet , so beschränkt sich die in § 2166 bestimmte Verpflichtung des Vermächtnisnehmers im Zweifel auf den Teil der Schuld , der dem Verhältnis des Wertes des vermachten Grundstücks zu dem Werte der sämtlichen Grundstücke entspricht . Der Wert wird nach § 2166 Abs . 1 Satz 2 berechnet .
BGB 2168. 1 Besteht an mehreren zur Erbschaft gehörenden Grundstücken eine Gesamtgrundschuld oder eine Gesamtrentenschuld und ist eines dieser Grundstücke vermacht , so ist der Vermächtnisnehmer im Zweifel dem Erben gegenüber zur Befriedigung des Gläubigers in Höhe des Teils der Grundschuld oder der Rentenschuld verpflichtet , der dem Verhältnis des Wertes des vermachten Grundstücks zu dem Wert der sämtlichen Grundstücke entspricht . Der Wert wird nach § 2166 Abs . 1 Satz 2 berechnet .