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Fachwort
Deutschverhandelt Grundwort verhandeln
Fachbebietfehlt Trennung: ver|hand|elt
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
GG 42. 1 Der Bundestag verhandelt öffentlich . Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden . Über den Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden .
GG 52. 3 Der Bundesrat faßt seine Beschlüsse mit mindestens der Mehrheit seiner Stimmen . Er gibt sich eine Geschäftsordnung . Er verhandelt öffentlich . Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden .