| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | untergräbt | Grundwort | untergraben | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | unt|erg|räbt | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: | Beziehung | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1930 Zur Achtung der menschlichen Person gehört auch die Achtung der Rechte , die sich aus ihrer Würde als Geschöpf ergeben . Diese Rechte leiten sich nicht von der Gesellschaft ab und sind von ihr anzuerkennen . Sie bilden die Grundlage für die sittliche Berechtigung jeder Autorität . Eine Gesellschaft , die diese Rechte mit Füßen tritt oder sich weigert , sie in ihrer positiven Gesetzgebung anzuerkennen , untergräbt ihre eigene sittliche Rechtmäßigkeit‘ . Wenn eine Autorität die Person nicht achtet , kann sie sich nur auf Macht oder Gewalt stützen , um ihre Untergebenen zum Gehorsam zu bringen . Die Kirche muß die Menschen guten Willens an diese Rechte erinnern und diese von mißbräuchlichen oder falschen Forderungen unterscheiden . | 
|  | Kte 2464 Das achte Gebot verbietet , in den Beziehungen zu anderen die Wahrheit zu verdrehen . Diese moralische Vorschrift ergibt sich auch aus der Berufung des heiligen Volkes , Zeuge seines Gottes zu sein , der die Wahrheit ist und sie will . In Worten oder Taten gegen die Wahrheit zu verstoßen , bedeutet eine Weigerung , sich zur moralischen Redlichkeit zu verpflichten ; es ist eine tiefgreifende Untreue gegenüber Gott und untergräbt damit die Fundamente des Bundes . | 
|  | Kte 2486 Als ein Verstoß gegen die Tugend der Wahrhaftigkeit ist die Lüge eine Art der Gewalt gegenüber dem Nächsten . Sie trifft ihn in seiner Erkenntnisfähigkeit , die Voraussetzung für jedes Urteil und jede Entscheidung ist . Sie enthält im Keim die Spaltung der Geister und alle Übel , die daraus hervorgehen . Die Lüge ist für jede Gesellschaft unheilvoll ; sie untergräbt das Vertrauen zwischen den Menschen und zerreißt das Netz der gesellschaftlichen Beziehungen . | 
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