| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | unerlaubte | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | unerlaubte | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 273. 2 Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist , hat das gleiche Recht , wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht , es sei denn , dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat . | 
|  | BGB 618. 3 Erfüllt der Dienstberechtigte die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Verpflichteten obliegenden Verpflichtungen nicht , so finden auf seine Verpflichtung zum Schadensersatz die für unerlaubte Handlungen geltenden Vorschriften der §§ 842 bis 846 entsprechende Anwendung . | 
|  | BGB 830. 1 Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht , so ist jeder für den Schaden verantwortlich . Das Gleiche gilt , wenn sich nicht ermitteln lässt , wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat . | 
|  | BGB 848 Wer zur Rückgabe einer Sache verpflichtet ist , die er einem anderen durch eine unerlaubte Handlung entzogen hat , ist auch für den zufälligen Untergang , eine aus einem anderen Grund eintretende zufällige Unmöglichkeit der Herausgabe oder eine zufällige Verschlechterung der Sache verantwortlich , es sei denn , dass der Untergang , die anderweitige Unmöglichkeit der Herausgabe oder die Verschlechterung auch ohne die Entziehung eingetreten sein würde . | 
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