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Fachwort
Deutschstaatenlos Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: staatenlos
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 16. 1 Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden . Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten , wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird .