Fachwort |
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Englisch | spätestens | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | spätest|ens |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1528 Der Zeitpunkt an dem man die heilige Salbung empfangen soll ist spätestens dann gekommen wenn man sich wegen Krankheit oder Altersschwache in Todesgefahr befindet . |
| BGB 286. 3 Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug , wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet ; dies gilt gegenüber einem Schuldner , der Verbraucher ist , nur , wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist . Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist , kommt der Schuldner , der nicht Verbraucher ist , spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug . |
| BGB 355. 2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage , wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs . 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird . Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich , wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs . 1 Nr . 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat . Wird die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nach dem gemäß Satz 1 oder Satz 2 maßgeblichen Zeitpunkt mitgeteilt , beträgt die Widerrufsfrist einen Monat . Dies gilt auch dann , wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht gemäß Artikel 246 § 2 Abs . 1 Satz 1 Nr . 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu einem späteren als dem in Satz 1 oder Satz 2 genannten Zeitpunkt unterrichten darf . |
| BGB 355. 4 Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss . Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger . Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht , wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs . 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist , bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht , wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß Artikel 246 § 2 Abs . 1 Satz 1 Nr . 1 und Satz 2 Nr . 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht ordnungsgemäß erfüllt hat . |
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