| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | psychische | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | psychische | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1735 Die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie können durch Unkenntnis , Unachtsamkeit , Gewalt , Furcht , Gewohnheiten , übermäßige Affekte sowie weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren vermindert , ja sogar aufgehoben sein . | 
|  | Kte 1746 Unkenntnis Gewalt Furcht und weitere psychische oder gesellschaftliche Umstände können die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie vermindern oder aufheben . | 
|  | Kte 2282 Wenn der Selbstmord in der Absicht begangen wird , als Beispiel - vor allem für junge Menschen - zu dienen , bildet er zudem ein schweres Ärgernis . Freiwillige Beihilfe zum Selbstmord verstößt gegen das sittliche Gesetz . Schwere psychische Störungen , Angst oder schwere Furcht vor einem Schicksalsschlag , vor Qual oder Folterung können die Verantwortlichkeit des Selbstmörders vermindern . | 
|  | Kte 2295 Forschungen und Experimente , die am Menschen vorgenommen werden , können keine Handlungen rechtfertigen , die in sich der Menschenwürde und dem sittlichen Gesetz widersprechen . Auch das allfällige Einverständnis der betreffenden Menschen rechtfertigt solche Handlungen nicht . Ein Experiment , das an einem Menschen vorgenommen wird , ist sittlich unerlaubt , wenn es dessen Leben oder physische und psychische Unversehrtheit unverhältnismäßigen oder vermeidbaren Gefahren aussetzt . Solche Experimente widersprechen der Menschenwürde erst recht , wenn sie ohne Wissen und Einverständnis der Betreffenden oder der für sie Verantwortlichen vorgenommen werden . | 
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