| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | mittelbare | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | mittelbare | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 869 Wird gegen den Besitzer verbotene Eigenmacht verübt , so stehen die in den §§ 861 , 862 bestimmten Ansprüche auch dem mittelbaren Besitzer zu . Im Falle der Entziehung des Besitzes ist der mittelbare Besitzer berechtigt , die Wiedereinräumung des Besitzes an den bisherigen Besitzer zu verlangen ; kann oder will dieser den Besitz nicht wieder übernehmen , so kann der mittelbare Besitzer verlangen , dass ihm selbst der Besitz eingeräumt wird . Unter der gleichen Voraussetzung kann er im Falle des § 867 verlangen , dass ihm die Aufsuchung und Wegschaffung der Sache gestattet wird . | 
|  | BGB 870 Der mittelbare Besitz kann dadurch auf einen anderen übertragen werden , dass diesem der Anspruch auf Herausgabe der Sache abgetreten wird . | 
|  | BGB 871 Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art , so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer . | 
|  | BGB 986. 1 Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern , wenn er oder der mittelbare Besitzer , von dem er sein Recht zum Besitz ableitet , dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist . Ist der mittelbare Besitzer dem Eigentümer gegenüber zur Überlassung des Besitzes an den Besitzer nicht befugt , so kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache an den mittelbaren Besitzer oder , wenn dieser den Besitz nicht wieder übernehmen kann oder will , an sich selbst verlangen . | 
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