Fachwort |
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Deutsch | getroffene | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | getr|of|fene |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 248. 1 Eine im Voraus getroffene Vereinbarung , dass fällige Zinsen wieder Zinsen tragen sollen , ist nichtig . |
| BGB 315. 3 Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen , so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich , wenn sie der Billigkeit entspricht . Entspricht sie nicht der Billigkeit , so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen ; das Gleiche gilt , wenn die Bestimmung verzögert wird . |
| BGB 319. 1 Soll der Dritte die Leistung nach billigem Ermessen bestimmen , so ist die getroffene Bestimmung für die Vertragschließenden nicht verbindlich , wenn sie offenbar unbillig ist . Die Bestimmung erfolgt in diesem Falle durch Urteil ; das Gleiche gilt , wenn der Dritte die Bestimmung nicht treffen kann oder will oder wenn er sie verzögert . |
| BGB 344 Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam , so ist auch die für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam , selbst wenn die Parteien die Unwirksamkeit des Versprechens gekannt haben . |
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