| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | geschieden | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | ges|chi|eden | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1690 Die Verabschiedung des Verstorbenen besteht darin , daß die Kirche ihn Gott anbefiehlt . Sie ist der letzte Abschiedsgruß der christlichen Gemeinde an eines ihrer Glieder , bevor dessen Leib zu Grabe getragen wird ( OEx 10 ) . Die byzantinische Überlieferung bringt das im Abschiedskuß an den Verstorbenen zum Ausdruck : In diesem letzten Gruß singt man , weil er aus diesem Leben geschieden und weggegangen ist , aber auch , weil es eine Gemeinschaft und eine Wiedervereinigung gibt . Durch den Tod werden wir ja keineswegs voneinander getrennt , denn wir gehen alle den gleichen Weg und werden uns am gleichen Ort wiederfinden . Wir werden nie voneinander getrennt sein , denn wir leben für Christus und sind jetzt mit Christus vereint ; wir gehen ja zu ihm . . . Wir werden alle miteinander in Christus beisammen sein ( Symeon v , Thessalonich , sep. ) . | 
|  | Ps 12,7 Die Worte des Herrn sind lautere Worte , / Silber , geschmolzen im Ofen , / von Schlacken geschieden , geläutert siebenfach . | 
|  | BGB 921 Werden zwei Grundstücke durch einen Zwischenraum , Rain , Winkel , einen Graben , eine Mauer , Hecke , Planke oder eine andere Einrichtung , die zum Vorteil beider Grundstücke dient , voneinander geschieden , so wird vermutet , dass die Eigentümer der Grundstücke zur Benutzung der Einrichtung gemeinschaftlich berechtigt seien , sofern nicht äußere Merkmale darauf hinweisen , dass die Einrichtung einem der Nachbarn allein gehört . | 
|  | BGB 1384 Wird die Ehe geschieden , so tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstandes der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags . | 
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