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Fachwort
Deutschfestsetzen Grundwort setzen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: fest|set|zen
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Tätigkeit Person Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
im MehrwortBGB 591. 3 Das Landwirtschaftsgericht kann auf Antrag auch über den Mehrwert Bestimmungen treffen und ihn festsetzen . Es kann bestimmen , dass der Verpächter den Mehrwert nur in Teilbeträgen zu ersetzen hat , und kann Bedingungen für die Bewilligung solcher Teilzahlungen festsetzen . Ist dem Verpächter ein Ersatz des Mehrwerts bei Beendigung des Pachtverhältnisses auch in Teilbeträgen nicht zuzumuten , so kann der Pächter nur verlangen , dass das Pachtverhältnis zu den bisherigen Bedingungen so lange fortgesetzt wird , bis der Mehrwert der Pachtsache abgegolten ist . Kommt keine Einigung zustande , so entscheidet auf Antrag das Landwirtschaftsgericht über eine Fortsetzung des Pachtverhältnisses .
BGB 595a. 2 Auf Antrag eines Vertragsteils kann das Landwirtschaftsgericht Anordnungen über die Abwicklung eines vorzeitig beendeten oder eines teilweise beendeten Landpachtvertrags treffen . Wird die Verlängerung eines Landpachtvertrags auf einen Teil der Pachtsache beschränkt , kann das Landwirtschaftsgericht die Pacht für diesen Teil festsetzen .
BGB 1361a. 3 Können sich die Ehegatten nicht einigen , so entscheidet das zuständige Gericht . Dieses kann eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen .
GG 97. 2 Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen , welche die Gesetze bestimmen , vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden . Die Gesetzgebung kann Altersgrenzen festsetzen , bei deren Erreichung auf Lebenszeit angestellte Richter in den Ruhestand treten . Bei Veränderung der Einrichtung der Gerichte oder ihrer Bezirke können Richter an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amte entfernt werden , jedoch nur unter Belassung des vollen Gehaltes .