kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschergangenes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ergangenes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 376. 2 Die Rücknahme ist ausgeschlossen : 1. wenn der Schuldner der Hinterlegungsstelle erklärt , dass er auf das Recht zur Rücknahme verzichte , 2. wenn der Gläubiger der Hinterlegungsstelle die Annahme erklärt , 3. wenn der Hinterlegungsstelle ein zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ergangenes rechtskräftiges Urteil vorgelegt wird , das die Hinterlegung für rechtmäßig erklärt .