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Fachwort
Deutschentzogenen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: entzogenen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 850 Macht der zur Herausgabe einer entzogenen Sache Verpflichtete Verwendungen auf die Sache , so stehen ihm dem Verletzten gegenüber die Rechte zu , die der Besitzer dem Eigentümer gegenüber wegen Verwendungen hat .
§ 1514 Zuwendung des entzogenen Betrags