Fachwort |
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Deutsch | entwickelt | Grundwort | entwickeln |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | entwi|cke|lt |
Inhalt | fehlt |
Status: | Beziehung |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1610 Das sittliche Bewußtsein für die Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe hat sich in der Schule des alttestamentlichen Gesetzes entwickelt . Zwar wird die Polygamie der Patriarchen und Könige noch nicht ausdrücklich zurückgewiesen . Doch das dem Mose gegebene Gesetz zielt darauf ab , die Frau vor der Willkürherrschaft des Mannes zu schützen . Und doch weist das Gesetz , wie Jesus sagte , noch die Spuren der Herzenshärte des Mannes auf , deretwegen Mose die Verstoßung der Frau zugelassen hat [ Vgl . Mt 19,8 ; Dtn 24,1 ] . |
| Kte 1879 Die menschliche Person bedarf des gesellschaftlichen Lebens . Dieses stellt für sie nicht etwas Zusätzliches dar , sondern ist ein Anspruch ihrer Natur . Durch Begegnung mit anderen , durch wechselseitige Dienste und durch Zwiesprache mit seinen Brüdern und Schwestern entwickelt der Mensch seine Anlagen und kann seiner Berufung entsprechen [ Vgl . OS 25,1 ] . |
| " Die Natur , die weniger stiefmütterlich ist , als ihre Verleumder sie schildern , legt oft in ihre Kargheit selbst den Sporn , der neue Anstrengung hervorruft und die Geistesanlagen entwickelt . " - Georg Forster , Über die Beziehung der Staatskunst auf das Glück der Menschheit |
| GG 106. 4 Die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer sind neu festzusetzen , wenn sich das Verhältnis zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Bundes und der Länder wesentlich anders entwickelt ; Steuermindereinnahmen , die nach Absatz 3 Satz 5 in die Festsetzung der Umsatzsteueranteile zusätzlich einbezogen werden , bleiben hierbei unberücksichtigt . Werden den Ländern durch Bundesgesetz zusätzliche Ausgaben auferlegt oder Einnahmen entzogen , so kann die Mehrbelastung durch Bundesgesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf , auch mit Finanzzuweisungen des Bundes ausgeglichen werden , wenn sie auf einen kurzen Zeitraum begrenzt ist . In dem Gesetz sind die Grundsätze für die Bemessung dieser Finanzzuweisungen und für ihre Verteilung auf die Länder zu bestimmen . |
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