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Fachwort
Deutschbestellter Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: bestellter
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 67. 2 Die Eintragung gerichtlich bestellter Vorstandsmitglieder erfolgt von Amts wegen .
BGB 76. 3 Die Eintragung gerichtlich bestellter Liquidatoren geschieht von Amts wegen .
BGB 1052. 2 Der Verwalter steht unter der Aufsicht des Gerichts wie ein für die Zwangsverwaltung eines Grundstücks bestellter Verwalter . Verwalter kann auch der Eigentümer sein .