kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
bestellter
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
bestellter
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 67. 2 Die Eintragung gerichtlich bestellter Vorstandsmitglieder erfolgt von Amts wegen .
BGB 76. 3 Die Eintragung gerichtlich bestellter Liquidatoren geschieht von Amts wegen .
BGB 1052. 2 Der Verwalter steht unter der Aufsicht des Gerichts wie ein für die Zwangsverwaltung eines Grundstücks bestellter Verwalter . Verwalter kann auch der Eigentümer sein .