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Fachwort
Deutschberechtigt Grundwort berechntet
Fachbebietfehlt Trennung: ber|ech|tigt
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Kte 2151 Die Verwerfung des Meineids ist eine Pflicht gegenüber Gott . Als Schöpfer und Herr ist Gott das Maß aller Wahrheit . Das Wort des Menschen steht in Übereinstimmung oder im Widerspruch zu Gott , der die Wahrheit selbst ist . Sofern der Eid der Wahrheit entspricht und berechtigt ist , unterstreicht er , daß das Wort des Menschen auf die Wahrheit Gottes bezogen ist . Der Meineid dagegen nimmt Gott zum Zeugen für eine Lüge .
Kte 2243 Bewaffneter Widerstand gegen Unterdrückung durch die staatliche Gewalt ist nur dann berechtigt , wenn gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt sind : ( 1 ) daß nach sicherem Wissen Grundrechte schwerwiegend und andauernd verletzt werden ; ( 2 ) daß alle anderen Hilfsmittel erschöpft sind ; ( 3 ) daß dadurch nicht noch schlimmere Unordnung entsteht ; ( 4 ) daß begründete Aussicht auf Erfolg besteht und ( 5 ) daß vernünftigerweise keine besseren Lösungen abzusehen sind .
Kte 2278 Die Moral verlangt keine Therapie um jeden Preis . Außerordentliche oder zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehende aufwendige und gefährliche medizinische Verfahren einzustellen , kann berechtigt sein . Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen , sondern nimmt nur hin , ihn nicht verhindern zu können . Die Entscheidungen sind vom Patienten selbst zu treffen , falls er dazu fähig und imstande ist , andernfalls von den gesetzlich Bevollmächtigten , wobei stets der vernünftige Wille und die berechtigten Interessen des Patienten zu achten sind .
Kte 2372 Der Staat ist für das Wohl der Bürger verantwortlich . Aus diesem Grund ist er berechtigt , auf das Bevölkerungswachstum einzuwirken . Er darf das mittels einer taktvollen objektiven Information tun , nicht aber auf autoritäre Weise und durch Ausübung von Zwang . Er darf sich nicht über den freien Entschluß der Gatten hinwegsetzen , welche die erste Verantwortung für die Zeugung und Erziehung ihrer Kinder tragen [ Vgl . HV 23 ; PP 37 ] . Er ist nicht berechtigt , der Moral widersprechende Mittel zur Regelung des Bevölkerungswachstums zu begünstigen .