| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | beigewohnt | Grundwort | beiwohnen | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | be|ig|ewo|hnt | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: | Beziehung | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 1600. 1 Berechtigt , die Vaterschaft anzufechten , sind : 1. der Mann , dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr . 1 und 2 , § 1593 besteht , 2. der Mann , der an Eides Statt versichert , der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben , 3. die Mutter , 4. das Kind und 5. die zuständige Behörde ( anfechtungsberechtigte Behörde ) in den Fällen des § 1592 Nr . 2. | 
|  | BGB 1600d. 2 Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet , wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat . Die Vermutung gilt nicht , wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen . | 
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