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Fachwort
Deutschanzutreten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: anzutreten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2201 Die Ernennung des Testamentsvollstreckers ist unwirksam , wenn er zu der Zeit , zu welcher er das Amt anzutreten hat , geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder nach § 1896 zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten einen Betreuer erhalten hat .