| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | anzueignen | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | anz|ue|ignen | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1176 Die Stundenliturgie zu feiern erfordert nicht nur , die Stimme mit dem betenden Herzen in Einklang zu bringen , sondern auch , sich eine reichere liturgische und biblische Bildung anzueignen , zumal was die Psalmen betrifft ( SC 90 ) . | 
|  | Kte 170 Wir glauben nicht an Formeln , sondern an die Wirklichkeiten , die diese ausdrücken und die der Glaube uns zu berühren erlaubt . Der Akt des Glaubenden hat seinen Zielpunkt nicht bei der Aussage , sondern bei der [ ausgesagten ] Wirklichkeit ( Thomas v . A. , s . th . 2-2,1,2 , ad 2 ) . Doch wir nähern uns diesen Wirklichkeiten mit Hilfe der Glaubensformeln . Diese ermöglichen , den Glauben auszudrücken und weiterzugeben , ihn in Gemeinschaft zu feiern , ihn uns anzueignen und immer mehr aus ihm zu leben . | 
|  | Kte 2409 Sich fremdes Gut auf welche Weise auch immer ungerecht anzueignen oder es zu behalten , ist selbst dann , wenn dabei den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzes nicht zuwidergehandelt wird , ein Verstoß gegen das siebte Gebot . Das Gleiche gilt vom bewußten Zurückbehalten entliehener Sachen oder von Fundgegenständen , vom Betrug im Handel [ Vgl . Din 25,13-16 ] , von der Zahlung ungerechter Löhne [ Vgl . Dtn 24,14-15 ; Jak 5,4 ] und dem Hochtreiben von Preisen unter Ausnützung der Unwissenheit oder der Notlage der anderen [ Vgl . Am 8,4-6 ] . | 
|  | Kte 2539 Der Neid ist eine Hauptsünde . Er besteht darin , daß man traurig ist , weil es einem anderen gut geht , und maßlos danach verlangt , sich dessen Gut selbst auf ungerechte Weise anzueignen . Wer aus Neid dem Nächsten ein schlimmes Übel wünscht , begeht eine Todsünde . Der hl . Augustinus erblickte im Neid die teuflische Sünde schlechthin ( catech . 4,8 ) . Aus dem Neid entstehen Haß , üble Nachrede , Verleumdung , Freude am Unglück des Nächsten und Mißfallen an seinem Wohlergehen ( Gregor d . Gr. , mor . 31,45 ) . | 
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