| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | anschließt | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | anschließt | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1298 Wenn die Firmung von der Taufe getrennt gefeiert wird , wie das im römischen Ritus üblich ist , beginnt die Liturgie des Sakramentes mit der Erneuerung des Taufversprechens und mit dem Glaubensbekenntnis der Firmlinge . So tritt klar zutage , daß die Firmung sich an die Taufe anschließt 1. Wird ein Erwachsener getauft , dann erhält er sogleich die Firmung und nimmt an der Eucharistie teil [ Vgl . [ link ] CIC , can . 866 ] . | 
|  | Jos 23,12 Denn wenn ihr euch wirklich von ihm abwendet und euch diesen Völkern , die bei euch noch übrig geblieben sind , anschließt , wenn ihr euch mit ihnen verschwägert , wenn ihr euch mit ihnen vermischt und sie sich mit euch vermischen , | 
|  | BGB 1617b. 1 Wird eine gemeinsame Sorge der Eltern erst begründet , wenn das Kind bereits einen Namen führt , so kann der Name des Kindes binnen drei Monaten nach der Begründung der gemeinsamen Sorge neu bestimmt werden . Die Frist endet , wenn ein Elternteil bei Begründung der gemeinsamen Sorge seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland hat , nicht vor Ablauf eines Monats nach Rückkehr in das Inland . Hat das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet , so ist die Bestimmung nur wirksam , wenn es sich der Bestimmung anschließt . § 1617 Abs . 1 und § 1617c Abs . 1 Satz 2 und 3 und Abs . 3 gelten entsprechend . | 
|  | BGB 1617c. 1 Bestimmen die Eltern einen Ehenamen , nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat , so erstreckt sich der Ehename auf den Geburtsnamen des Kindes nur dann , wenn es sich der Namensgebung anschließt . Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind , welches das 14. Lebensjahr vollendet hat , kann die Erklärung nur selbst abgeben ; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters . Die Erklärung ist gegenüber dem Standesamt abzugeben ; sie muss öffentlich beglaubigt werden . | 
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