kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Wertpapier
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Wer|tp|ap|ier
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 1296 Das Pfandrecht an einem Wertpapier erstreckt sich auf die zu dem Papier gehörenden Zins - , Renten - oder Gewinnanteilscheine nur dann , wenn sie dem Pfandgläubiger übergeben sind . Der Verpfänder kann , sofern nicht ein anderes bestimmt ist , die Herausgabe der Scheine verlangen , soweit sie vor dem Eintritt der Voraussetzungen des § 1228 Abs . 2 fällig werden .
BGB 1812. 1 Der Vormund kann über eine Forderung oder über ein anderes Recht , kraft dessen der Mündel eine Leistung verlangen kann , sowie über ein Wertpapier des Mündels nur mit Genehmigung des Gegenvormunds verfügen , sofern nicht nach den §§ 1819 bis 1822 die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich ist . Das Gleiche gilt von der Eingehung der Verpflichtung zu einer solchen Verfügung .