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Fachwort
DeutschWertersatz Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wertersatz
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 312d. 6 Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs . 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten , wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat , dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt .
BGB 346. 2 Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten , soweit 1. die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist , 2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht , veräußert , belastet , verarbeitet oder umgestaltet hat , 3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist ; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht . Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt , ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen ; ist Wertersatz für den Gebrauchsvorteil eines Darlehens zu leisten , kann nachgewiesen werden , dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war .
BGB 346. 3 Die Pflicht zum Wertersatz entfällt , 1. wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung des Gegenstandes gezeigt hat , 2. soweit der Gläubiger die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden bei ihm gleichfalls eingetreten wäre , 3. wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist , obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat , die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt . Eine verbleibende Bereicherung ist herauszugeben .
BGB 347. 1 Zieht der Schuldner Nutzungen entgegen den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht , obwohl ihm das möglich gewesen wäre , so ist er dem Gläubiger zum Wertersatz verpflichtet . Im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts hat der Berechtigte hinsichtlich der Nutzungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen , die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt .