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Fachwort
DeutschWehrdienst Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wehrd|ien|st
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 9. 2 Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Soldaten , die nur auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten oder die nicht selbständig einen Wohnsitz begründen können .
GG 17a. 1 Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen , daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr - oder Ersatzdienstes das Grundrecht , seine Meinung in Wort , Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ( Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz ) , das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ( Artikel 8 ) und das Petitionsrecht ( Artikel 17 ) , soweit es das Recht gewährt , Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen , eingeschränkt werden .