| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Völkermord | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Völk|erm|ord | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 2313 Die Zivilbevölkerung , die verwundeten Soldaten und die Kriegsgefangenen sind zu achten und mit Menschlichkeit zu behandeln . Handlungen , die mit Wissen und Willen gegen das Völkerrecht und seine allgemeingültigen Grundsätze verübt werden , sowie Befehle , solche Handlungen auszuführen , sind Verbrechen . Blinder Gehorsam ist kein ausreichender Entschuldigungsgrund für jene , die sich solchen Befehlen fügen . So ist die Ausrottung eines Volkes , einer Nation oder einer ethnischen Minderheit als eine Todsünde zu verurteilen . Man ist sittlich verpflichet , sich Befehlen , die einen Völkermord anordnen , zu widersetzen . | 
|  | GG 96. 5 Für Strafverfahren auf den folgenden Gebieten kann ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates vorsehen , dass Gerichte der Länder Gerichtsbarkeit des Bundes ausüben : 1. Völkermord ; 2. völkerstrafrechtliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit ; 3. Kriegsverbrechen ; 4. andere Handlungen , die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden , das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören ( Artikel 26 Abs . 1 ) ; 5. Staatsschutz . | 
|  |  |