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Fachwort
DeutschVorschläge Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vorschläge
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1897. 4 Schlägt der Volljährige eine Person vor , die zum Betreuer bestellt werden kann , so ist diesem Vorschlag zu entsprechen , wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft . Schlägt er vor , eine bestimmte Person nicht zu bestellen , so soll hierauf Rücksicht genommen werden . Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Vorschläge , die der Volljährige vor dem Betreuungsverfahren gemacht hat , es sei denn , dass er an diesen Vorschlägen erkennbar nicht festhalten will .
BGB 1901c Wer ein Schriftstück besitzt , in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat , hat es unverzüglich an das Betreuungsgericht abzuliefern , nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat . Ebenso hat der Besitzer das Betreuungsgericht über Schriftstücke , in denen der Betroffene eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat , zu unterrichten . Das Betreuungsgericht kann die Vorlage einer Abschrift verlangen .
GG 29. 5 Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen , ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet . Das Gesetz kann verschiedene , jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge der Volksbefragung vorlegen . Stimmt eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu , so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen , ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird . Findet ein der Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung , so ist innerhalb von zwei Jahren nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung des vorgeschlagenen Landes zu erlassen , das der Bestätigung durch Volksentscheid nicht mehr bedarf .