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Fachwort
DeutschVerletzung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ver|let|zung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2273 Das unveräußerliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf das 1930 Leben bildet ein grundlegendes Element der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Gesetzgebung . Die unveräußerlichen Rechte der Person müssen von der bürgerlichen Gesellschaft und von der staatlichen Macht anerkannt und geachtet werden : Diese Rechte des Menschen hängen weder von den einzelnen Individuen noch von den Eltern ab und stellen auch nicht ein Zugeständnis der Gesellschaft und des Staates dar . Sie gehören zur menschlichen Natur und wurzeln in der Person kraft des Schöpfungsaktes , aus dem sie ihren Ursprung genommen hat . Unter diese fundamentalen Rechte muß man in diesem Zusammenhang zählen : das Recht auf Leben und auf leibliche Unversehrtheit jedes menschlichen Wesens vom Augenblick der Empfängnis an bis zum Tod ( DnV 3 ) . In dem Augenblick , in dem ein positives Gesetz eine Kategorie von Menschen des Schutzes beraubt , den die bürgerliche Gesetzgebung ihnen gewähren muß , leugnet der Staat die Gleichheit aller vor dem Gesetz . Wenn die Staatsmacht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellt , und in besonderer Weise dessen , der am schwächsten ist , dann werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergraben . . . Als Folge der Achtung und des Schutzes , die man dem Ungeborenen vom Augenblick 578 seiner Empfängnis an zusichern muß , muß das Gesetz die geeigneten Strafmaßnahmen für jede gewollte Verletzung seiner Rechte vorsehen ( DnV 3 ) .
Kte 2356 Vergewaltigung ist ein gewaltsamer Einbruch in die geschlechtliche Intimität eines Menschen . Sie ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit und die Liebe . Vergewaltigung ist eine tiefe Verletzung des jedem Menschen zustehenden Rechtes auf Achtung , Freiheit , physische und seelische Unversehrtheit . Sie fügt schweren Schaden zu , der das Opfer lebenslang zeichnen kann . Sie ist stets eine in sich zutiefst verwerfliche Tat . Noch schlimmer ist es , wenn Eltern oder Erzieher ihnen anvertraute Kinder vergewaltigen .
Kte 2389 Mit Inzest sind auch sexuelle Mißbräuche Erwachsener von Kindern oder Jugendlichen , die ihrer Obhut anvertraut sind , in Verbindung zu bringen . Dann kommt zu der Verfehlung ein skandalöser Verstoß gegen die leibliche und moralische Unversehrtheit der jungen Menschen hinzu , die dadurch für ihr ganzes Leben gezeichnet bleiben . Hier ist zudem eine krasse Verletzung der Erziehungsverantwortung gegeben .
Kte 2498 Die öffentliche Gewalt hat hier mit Rücksicht auf das Gemeinwohl . . . besondere Verpflichtungen . . . Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die wahre und rechte Freiheit der Information . . . zu verteidigen und zu schützen ( IM 12 ) . Indem die Behörden entsprechende Gesetze erlassen und darauf achten , daß diese auch eingehalten werden , sollen sie dafür sorgen , daß der schlechte Gebrauch der Massenmedien nicht schwere Schäden für die öffentliche Sitte und den Fortschritt der Gesellschaft verursacht ( IM 12 ) . Sie sollen die Verletzung der Rechte eines jeden auf seinen guten Ruf und auf die Achtung seines Privatlebens bestrafen . Sie sollen rechtzeitig und aufrichtig die Informationen vermitteln , die das Gemeinwohl betreffen , und auf begründete Besorgnisse der Bevölkerung antworten . Die Verbreitung von Fehlinformationen , um die öffentliche Meinung durch die Medien zu manipulieren , ist durch nichts zu rechtfertigen . Behördliche Eingriffe dürfen die Freiheit von Einzelpersonen und Gruppen n icht beeinträchtigen .