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Fachwort
DeutschTestaments Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Te|sta|me|nts
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1021 Der Tod setzt dem Leben des Menschen , das heißt der Zeit , in der dieser die in Christus geoffenbarte göttliche Gnade [ Vgl . 2Tim 1,9-10 ] annehmen oder zurückweisen kann , ein Ende . Das Neue Testament spricht vom Gericht hauptsächlich im Blick auf die endgültige Begegnung mit Christus bei seinem zweiten Kommen . Es sagt aber auch wiederholt , daß einem jeden unmittelbar nach dem Tod entsprechend seinen Werken und seinem Glauben vergolten wird . Das Gleichnis vom armen Lazarus [ Vgl . Lk 16,22 ] und das Wort , das Christus am Kreuz zum guten Schächer sagte [ Vgl . Lk 23,43 ] , sowie weitere Texte des Neuen Testaments [ Vgl . 2 Kor 5,8 ; Phil 1,23 ; Hebr 9,27 ; 12,23 ] sprechen von einem letzten Schicksal der Seele [ Vgl . Mt 16,26 ] , das für die einzelnen Menschen unterschiedlich sein kann .
BGB 2068 Hat der Erblasser seine Kinder ohne nähere Bestimmung bedacht und ist ein Kind vor der Errichtung des Testaments mit Hinterlassung von Abkömmlingen gestorben , so ist im Zweifel anzunehmen , dass die Abkömmlinge insoweit bedacht sind , als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an die Stelle des Kindes treten würden .
BGB 2069 Hat der Erblasser einen seiner Abkömmlinge bedacht und fällt dieser nach der Errichtung des Testaments weg , so ist im Zweifel anzunehmen , dass dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sind , als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle treten würden .
Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments