| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Oberfläche | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Ob|erf|lä|che | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 905 Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche . Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten , die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden , dass er an der Ausschließung kein Interesse hat . | 
|  | BGB 950. 1 Wer durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache herstellt , erwirbt das Eigentum an der neuen Sache , sofern nicht der Wert der Verarbeitung oder der Umbildung erheblich geringer ist als der Wert des Stoffes . Als Verarbeitung gilt auch das Schreiben , Zeichnen , Malen , Drucken , Gravieren oder eine ähnliche Bearbeitung der Oberfläche . | 
|  | Ex 10,5 Sie werden die Oberfläche der Erde bedecken , sodass man den Erdboden nicht mehr sehen kann . Sie werden auch noch das verzehren , was der Hagel verschont hat , und alle Bäume kahl fressen , die auf euren Feldern wachsen . | 
|  | Ex 10,15 Sie bedeckten die Oberfläche des ganzen Landes und das Land war schwarz von ihnen . Sie fraßen allen Pflanzenwuchs des Landes und alle Baumfrüchte auf , die der Hagel verschont hatte , und an den Bäumen und Feldpflanzen in ganz Ägypten blieb nichts Grünes . | 
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