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Fachwort
DeutschMündelgeld Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Mündelgeld
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 234. 1 Wertpapiere sind zur Sicherheitsleistung nur geeignet , wenn sie auf den Inhaber lauten , einen Kurswert haben und einer Gattung angehören , in der Mündelgeld angelegt werden darf . Den Inhaberpapieren stehen Orderpapiere gleich , die mit Blankoindossament versehen sind .
BGB 238. 1 Eine Hypothekenforderung , eine Grundschuld oder eine Rentenschuld ist zur Sicherheitsleistung nur geeignet , wenn sie den Voraussetzungen entspricht , unter denen am Ort der Sicherheitsleistung Mündelgeld in Hypothekenforderungen , Grundschulden oder Rentenschulden angelegt werden darf .
BGB 1079 Der Nießbraucher und der Gläubiger sind einander verpflichtet , dazu mitzuwirken , dass das eingezogene Kapital nach den für die Anlegung von Mündelgeld geltenden Vorschriften verzinslich angelegt und gleichzeitig dem Nießbraucher der Nießbrauch bestellt wird . Die Art der Anlegung bestimmt der Nießbraucher .
BGB 1288. 1 Wird eine Geldforderung in Gemäßheit des § 1281 eingezogen , so sind der Pfandgläubiger und der Gläubiger einander verpflichtet , dazu mitzuwirken , dass der eingezogene Betrag , soweit es ohne Beeinträchtigung des Interesses des Pfandgläubigers tunlich ist , nach den für die Anlegung von Mündelgeld geltenden Vorschriften verzinslich angelegt und gleichzeitig dem Pfandgläubiger das Pfandrecht bestellt wird . Die Art der Anlegung bestimmt der Gläubiger .