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Fachwort
DeutschHöchstsatz Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Höchstsatz
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 648a. 3 Der Unternehmer hat dem Besteller die üblichen Kosten der Sicherheitsleistung bis zu einem Höchstsatz von 2 vom Hundert für das Jahr zu erstatten . Dies gilt nicht , soweit eine Sicherheit wegen Einwendungen des Bestellers gegen den Vergütungsanspruch des Unternehmers aufrechterhalten werden muss und die Einwendungen sich als unbegründet erweisen .