Fachwort |
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Deutsch | Handelnden | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Hande|ln|den |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1736 Jede direkt gewollte Tat ist dem Handelnden anzurechnen . So richtet der Herr an Eva nach dem Sündenfall im Garten die Frage : Was hast du da getan ? ( Gen 3,13 ) . Die gleiche Frage stellt er Kain [ Vgl . Gen 4,10 ] . Der Prophet Natan stellt sie dem König David nach dem Ehebruch mit der Frau des Urija und dessen Ermordung [ Vgl Sam 12,7-15 ] . Eine Handlung kann indirekt willentlich sein , und zwar dann , wenn sie infolge einer Fahrlässigkeit in bezug auf etwas geschieht , das man hätte wissen oder tun müssen . Ein Beispiel dafür ist ein Unfall aus Unkenntnis der Verkehrsregeln . |
| Kte 1737 Eine Wirkung , die vom Handelnden nicht gewollt ist , kann in Kauf genommen werden , wie etwa eine Mutter übermäßige Erschöpfung in Kauf nimmt , um ihr krankes Kind zu pflegen . Die schlechte Wirkung ist nicht anrechenbar , wenn sie weder als Zweck noch als Mittel gewollt war , so z . B . der eigene Tod , den jemand erleidet , weil er einem Menschen , der in Gefahr ist , zuhilfe kommt . Anrechenbar ist aber die schlechte Wirkung dann , wenn sie vorauszusehen war und der Handelnde sie hätte vermeiden können , wie etwa die Tötung eines Menschen durch einen betrunkenen Fahrzeuglenker . |
| Kte 1754 Die Umstände , einschließlich der Folgen , sind zweitrangige Elemente einer sittlichen Handlung . Sie tragen dazu bei , die sittliche Güte oder Schlechtigkeit menschlicher Handlungen zu steigern oder abzuschwächen ( ein solcher Umstand ist z . B . die Höhe des Betrages eines Diebstahls ) . Sie können auch die Verantwortung des Handelnden vermindern oder vermehren ( z . B . Handeln aus Todesangst ) . Die Umstände können an sich die sittliche Beschaffenheit der Handlungen selbst nicht ändern ; sie können eine in sich schlechte Handlung nicht zu etwas Gutem und Gerechtem machen . |
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