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Fachwort
DeutschGläubigers Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Gläubi|ge|rs
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
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DeBartolo
Spr 22,7 Der Reiche hat die Armen in seiner Gewalt , / der Schuldner ist seines Gläubigers Knecht .
BGB 208 Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt . Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft , so ist die Verjährung auch bis zur Beendigung der häuslichen Gemeinschaft gehemmt .
BGB 212. 2 Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt als nicht eingetreten , wenn die Vollstreckungshandlung auf Antrag des Gläubigers oder wegen Mangels der gesetzlichen Voraussetzungen aufgehoben wird .
BGB 251. 1 Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist , hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen .