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Fachwort
DeutschErlöschens Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Erlöschens
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 882 Wird ein Grundstück mit einem Recht belastet , für welches nach den für die Zwangsversteigerung geltenden Vorschriften dem Berechtigten im Falle des Erlöschens durch den Zuschlag der Wert aus dem Erlös zu ersetzen ist , so kann der Höchstbetrag des Ersatzes bestimmt werden . Die Bestimmung bedarf der Eintragung in das Grundbuch .