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Fachwort
DeutschElternmord Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Elternmord
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2268 Das fünfte Gebot verwirft den direkten und wilentlichen Mord als schwere Sünde . Der Mörder und seine freiwilligen Helfer begehen eine himmelschreiende Sünde [ Vgl . Gen 4,10. ] . Kindesmord [ Vgl . GS 51,3. ] , Brudermord , Elternmord und Gattenmord sind wegen der natürlichen Bande , die sie zerreißen , besonders schwere Verbrechen . Rücksichten auf die Gesundheit des Erbgutes und die öffentliche Gesundheit können keinen Mord rechtfertigen , selbst wenn er von der öffentlichen Gewalt angeordnet wäre .