kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschEinschluss Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ein|sc|hluss
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 704 Der Gastwirt hat für seine Forderungen für Wohnung und andere dem Gast zur Befriedigung seiner Bedürfnisse gewährte Leistungen , mit Einschluss der Auslagen , ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes . Die für das Pfandrecht des Vermieters geltenden Vorschriften des § 562 Abs . 1 Satz 2 und der §§ 562a bis 562d finden entsprechende Anwendung .
BGB 733. 1 Aus dem Gesellschaftsvermögen sind zunächst die gemeinschaftlichen Schulden mit Einschluss derjenigen zu berichtigen , welche den Gläubigern gegenüber unter den Gesellschaftern geteilt sind oder für welche einem Gesellschafter die übrigen Gesellschafter als Schuldner haften . Ist eine Schuld noch nicht fällig oder ist sie streitig , so ist das zur Berichtigung Erforderliche zurückzubehalten .
BGB 2144. 1 Die Vorschriften über die Beschränkung der Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten gelten auch für den Nacherben ; an die Stelle des Nachlasses tritt dasjenige , was der Nacherbe aus der Erbschaft erlangt , mit Einschluss der ihm gegen den Vorerben als solchen zustehenden Ansprüche .
BGB 2328 Ist der Erbe selbst pflichtteilsberechtigt , so kann er die Ergänzung des Pflichtteils soweit verweigern , dass ihm sein eigener Pflichtteil mit Einschluss dessen verbleibt , was ihm zur Ergänzung des Pflichtteils gebühren würde .