kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Einkommens
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Ein|komm|ens
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
Lk 18,12 Ich faste zweimal in der Woche und gebe dem Tempel den zehnten Teil meines ganzen Einkommens .
BGB 1835a. 3 Ist der Mündel mittellos , so kann der Vormund die Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse verlangen ; Unterhaltsansprüche des Mündels gegen den Vormund sind insoweit bei der Bestimmung des Einkommens nach § 1836c Nr . 1 nicht zu berücksichtigen .
BGB 1836c Der Mündel hat einzusetzen 1. nach Maßgabe des § 87 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sein Einkommen , soweit es zusammen mit dem Einkommen seines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners die nach den §§ 82 , 85 Abs . 1 und § 86 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgebende Einkommensgrenze für die Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch übersteigt . Wird im Einzelfall der Einsatz eines Teils des Einkommens zur Deckung eines bestimmten Bedarfs im Rahmen der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zugemutet oder verlangt , darf dieser Teil des Einkommens bei der Prüfung , inwieweit der Einsatz des Einkommens zur Deckung der Kosten der Vormundschaft einzusetzen ist , nicht mehr berücksichtigt werden . Als Einkommen gelten auch Unterhaltsansprüche sowie die wegen Entziehung einer solchen Forderung zu entrichtenden Renten ; 2. sein Vermögen nach Maßgabe des § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch .