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Fachwort
DeutschEigentümer Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Eigentümer
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
1Kor 7,30 wer weint , als weine er nicht , wer sich freut , als freue er sich nicht , wer kauft , als würde er nicht Eigentümer ,
Kte 2280 Jeder ist vor Gott für sein Leben verantwortlich . Gott hat es ihm geschenkt . Gott ist und bleibt der höchste Herr des Lebens . Wir sind verpflichtet , es dankbar entgegenzunehmen und es zu seiner Ehre und zum Heil unserer Seele zu bewahren . Wir sind nur Verwalter , nicht Eigentümer des Lebens , das Gott uns anvertraut hat . Wir dürfen darüber nicht verfügen .
Kte 2404 Darum soll der Mensch , der sich dieser Güter bedient , die äußeren Dinge , die er rechtmäßig besitzt , nicht nur als ihm persönlich zu eigen , sondern er muß sie zugleich auch als Gemeingut ansehen in dem Sinn , daß sie nicht ihm allein , sondern auch anderen von Nutzen sein können ( GS 69,1 ) . Der Besitz eines Gutes macht dessen Eigentümer zu einem Verwalter im Dienst der Vorsehung ; er soll es nutzen und den daraus erwachsenden Ertrag mit anderen , in erster Linie mit seinen Angehörigen , teilen .
Kte 2405 Materielle oder immaterielle Produktionsgüter - wie z . B . Ländereien oder Fabriken , Fachwissen oder Kunstfertigkeiten - sollen von ihren Besitzern gut verwaltet werden , damit der Gewinn , den sie abwerfen , möglichst vielen zugute kommt . Die Eigentümer von Gebrauchs - und Konsumgütern sollen sie mit Maß verwenden und den besten Teil davon Gästen , Kranken und Armen vorbehalten .