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Fachwort
DeutschEhevertrag Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ehe|ver|trag
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1363. 1 Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft , wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren .
§ 1408 Ehevertrag , Vertragsfreiheit
BGB 1408. 1 Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag ( Ehevertrag ) regeln , insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern .
BGB 1408. 2 Schließen die Ehegatten in einem Ehevertrag Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich , so sind insoweit die §§ 6 und 8 des Versorgungsausgleichsgesetzes anzuwenden .