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Fachwort
DeutschBetroffene Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Betroffene
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1901c Wer ein Schriftstück besitzt , in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat , hat es unverzüglich an das Betreuungsgericht abzuliefern , nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat . Ebenso hat der Besitzer das Betreuungsgericht über Schriftstücke , in denen der Betroffene eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat , zu unterrichten . Das Betreuungsgericht kann die Vorlage einer Abschrift verlangen .
GG 16. 1 Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden . Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten , wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird .