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Fachwort
DeutschBestreitet Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bestreitet
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 345 Bestreitet der Schuldner die Verwirkung der Strafe , weil er seine Verbindlichkeit erfüllt habe , so hat er die Erfüllung zu beweisen , sofern nicht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen besteht .
BGB 1003. 2 Bestreitet der Eigentümer den Anspruch vor dem Ablauf der Frist , so kann sich der Besitzer aus der Sache erst dann befriedigen , wenn er nach rechtskräftiger Feststellung des Betrags der Verwendungen den Eigentümer unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung aufgefordert hat und die Frist verstrichen ist ; das Recht auf Befriedigung aus der Sache ist ausgeschlossen , wenn die Genehmigung rechtzeitig erfolgt .
BGB 2124. 1 Der Vorerbe trägt dem Nacherben gegenüber die gewöhnlichen Erhaltungskosten . BGB 2124. 2 Andere Aufwendungen , die der Vorerbe zum Zwecke der Erhaltung von Erbschaftsgegenständen den Umständen nach für erforderlich halten darf , kann er aus der Erbschaft bestreiten . Bestreitet er sie aus seinem Vermögen , so ist der Nacherbe im Falle des Eintritts der Nacherbfolge zum Ersatz verpflichtet .