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Fachwort
DeutschBestellung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bes|tel|lung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Die Bestellung Salomos zum Thronfolger
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands
BGB 27. 1 Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung .
BGB 27. 2 Die Bestellung ist jederzeit widerruflich , unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung . Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden , dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt ; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung .
BGB 48. 1 Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand . Zu Liquidatoren können auch andere Personen bestellt werden ; für die Bestellung sind die für die Bestellung des Vorstands geltenden Vorschriften maßgebend .