| Fachwort | 
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  | Deutsch | Berechnung   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Be|rech|nung  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 2434 Der gerechte Lohn ist die rechtmäßige Frucht der Arbeit . Ihn zu verweigern oder zurückzubehalten ist eine schwere Ungerechtigkeit [ Vgl . Lev 19,13 : Dtn 24,14-15 ; Jak 5,4 ] Zur Berechnung des gerechten Entgelts sind sowohl die Bedürfnisse als auch die Leistungen eines jeden zu berücksichtigen . Die Arbeit ist so zu entlohnen , daß dem Arbeiter die Mittel zu Gebote stehen , um sein und der Seinigen materielles , soziales , kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten - gemäß der Funktion und Leistungsfähigkeit des Einzelnen , der Lage des Unternehmens und unter Rücksicht auf das Gemeinwohl ( GS 67,2 ) . Das Einverständnis der Parteien allein genügt nicht , um die Höhe des Lohns sittlich zu rechtfertigen .   | 
 | BGB 187. 1 Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend , so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet , in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt .   | 
 | BGB 187. 2 Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt , so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet . Das Gleiche gilt von dem Tag der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters .   | 
 | § 189 Berechnung einzelner Fristen   | 
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